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Provisionsabrechnung

1. Begriff: Schriftliche Zusammenstellung der im Abrechnungszeitraum zugunsten des Versicherungsvermittlers entstandenen Provisionsforderungen sowie der gegen ihn bestehenden Provisionsrückforderungen.

2. Merkmale: Die Provision muss nach § 87c I HGB mindestens einmal monatlich abgerechnet werden. Der Abrechnungszeitraum kann durch Vereinbarung auf bis zu drei Monate verlängert werden. Die Provisionsabrechnung erfolgt üblicherweise in einer Provisionsliste. Sie soll dem Vermittler eine Prüfung ermöglichen, ob alle vergütungspflichtigen Geschäfte lückenlos erfasst wurden.

Autor(en): Dr. h.c. Josef Beutelmann, Gert Fritzer, Harald Jedich

 

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