Produkt-Rückrufkostenversicherung
1. Begriff: Versicherung zur Deckung von Risiken, die mit dem Rückruf eines Produkts und/oder mit einer öffentlichen Warnung vor dem Produkt verbunden sind. Wer ein gefährliches Produkt in Verkehr gebracht hat, kann unter bestimmten Umständen gesetzlich zum Produktrückruf bzw. zur öffentlichen Warnung verpflichtet sein.
2. Abgrenzungen: Für den Rückruf selbst entstandene Kosten des Versicherungsnehmers deckt die Eigenrückrufversicherung ab. Sie ist eine Eigenschaden-, keine Haftpflichtversicherung. Die Fremdrückrufkostenversicherung versichert Zulieferer des Rückrufverpflichteten insbesondere gegen dessen Regressansprüche wegen des Rückrufs – konkret versichert sie also bspw. Zulieferer von Kfz-Herstellern gegen die Schadenersatzansprüche des Kfz-Herstellers. Die Fremdrückrufkostenversicherung ist eine Sonderform der Produkthaftpflichtversicherung.
3. Geschichte: Rückrufkostenversicherungen wurden zunächst nur für die Hersteller von Kfz-Teilen angeboten, erst seit dem Ende der 1990er Jahre auch darüber hinaus.
Autor(en): Dr. Jürgen Kurth