Paritätische Kommission
1. Begriff: Schiedsstelle des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur Klärung von Fragen zwischen allgemeiner Haftpflichtversicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung hinsichtlich der Auslegung der Benzinklausel.
2. Zweck: Mit der Entscheidung durch die paritätische Kommission sollen Streitigkeiten zwischen Haftpflicht- und Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer zulasten der Geschädigten vermieden werden.
Autor(en): Frank Sievers