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Versicherungslexikon

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Nutzungsausfall

Versicherte Gefahr in der Kfz-Versicherung. Nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall hat der Geschädigte nach deutschem Recht Anspruch auf eine Entschädigung für die Zeit der Reparatur oder Ersatzanschaffung nach einem Totalschaden, weil er sein verunfalltes Fahrzeug nicht nutzen kann. Die Höhe der Entschädigung für den Nutzungsausfall richtet sich nach der Kategorie des verunfallten Fahrzeugs, den ersparten Eigenaufwendungen sowie dem Alter des beschädigten Fahrzeugs und wird mit pauschalierten Tagessätzen bemessen. Gerichte verwenden als Schätzgrundlage i.d.R. die Tabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch.

Autor(en): Dr. Jochen Tenbieg

 

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