Nachschussforderungen
Inanspruchnahme der Nachschusspflicht mit der Folge, dass entsprechende Forderungen seitens des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) gegenüber den Mitgliedern vorliegen, solange letztere die nachgeforderten Leistungen noch nicht erbracht haben.
Autor(en): Dr. Helmut Müller