Maklerverbände
1. Begriff: Vereinigungen unabhängiger Versicherungsvermittler bzw. von Versicherungsmaklern.
2. Merkmale: Versicherungsmakler sind als unabhängige Versicherungsvermittler im Namen ihrer Kunden für die Produktauswahl aus einem umfangreichen Produktangebot unterschiedlicher Versicherungsunternehmen verantwortlich. Für ihre Vergütungssicherheit benötigen sie Courtagezusagen der verschiedenen Versicherungsunternehmen. Um einen Vorteil in der Administration bzw. als Einkaufsgemeinschaft zu erhalten, schließen sich Makler in Maklerverbänden zusammen. Gleichzeitig können die Maklerverbände gegenüber den Versicherern und der Öffentlichkeit als Interessengemeinschaft auftreten.
Autor(en): Uwe Laue