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Versicherungslexikon

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Maklerpool

1. Begriff: Zusammenschluss von Versicherungsmaklern zur Stärkung ihrer Marktposition gegenüber den Versicherern und zur Ausgliederung und Zentralisierung von Funktionen unter gemeinsamer Nutzung von Ressourcen.

2. Merkmale: Das Management des Maklerpools verhandelt bez. der Konditionen von Versicherungsprodukten direkt mit den Versicherungsunternehmen. Daraus ergeben sich – aufgrund großer Volumina – „Einkaufsvorteile“, die die Makler an Ihre Kunden weitergeben oder als Rendite abschöpfen können.

3. Weitere Funktionen: Der Maklerpool kann für seine Mitglieder zudem weitere Funktionen wahrnehmen, wie z.B. die Abrechnung der Courtagen, die Bereitstellung von Softwarelösungen, die Vertragsverwaltung, und er kann z.B. auch Produktschulungen anbieten.

4. Rechtsformen und Rechtsverhältnisse: Ein Maklerpool wird i.d.R. in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geführt. In der Praxis gibt es sowohl Beteiligungen von Vertriebsgesellschaften oder Versicherungsunternehmen an Maklerpools als auch 100%ige Tochterunternehmen. Allerdings dominieren am Markt die rechtlich und faktisch von Versicherungsunternehmen unabhängigen Maklerpools.

5. Finanzierung: Die laufende Finanzierung der Maklerpools wird durch Courtageanteile der angeschlossenen Makler oder durch direkte Zahlungen der Versicherer an den Pool gewährleistet.

Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Katja Brandtner, David Klimmek

 

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