Leerstehende Gebäude
Gebäude, die dauerhaft oder zeitweise, ganz oder teilweise nicht für ihren wohn- und/oder gewerbewirtschaftlichen Zweck genutzt werden. Der Leerstand bedeutet mangels der mit einer normalen Nutzung einhergehenden Wartungsaktivitäten der Nutzer eine erhöhte Schadengefahr in der verbundenen Wohngebäudeversicherung und der gebündelten Geschäftsgebäudeversicherung.
Autor(en): Stefan Andersch