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Laufender Ertrag

Begriff aus dem Kapitalanlagegeschäft. Gemeint ist damit nach handelsrechtlicher Abgrenzung in der Gewinn- und Verlustrechnung von Versicherungsunternehmen der turnusgemäße bzw. ordentliche Ertrag aus den Kapitalanlagen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Zins- und Dividendenerträge sowie die Erträge aus Mieten und Pachten. Siehe dazu auch die laufende Durchschnittsverzinsung. Die laufenden bzw. ordentlichen Erträge sind von den außerordentlichen Erträgen abzugrenzen. Außerordentliche Erträge sind z.B. Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen, Zuschreibungen oder Bezugsrechtserlöse.

Autor(en): Jürgen Meisch

 

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