Landwirtschafts-Rechtsschutz
1. Begriff: Vertragsart der Rechtsschutzversicherung, die speziell auf die Bedürfnisse landwirtschaftlicher (Familien-)Betriebe zugeschnitten ist. Meist unter der Bezeichnung „Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz“, wird eine Rechtsschutz-Kombination für Inhaber von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben für deren beruflichen und privaten Bereich angeboten.
2. Merkmale: a) Versicherte Personen: Neben dem Versicherungsnehmer sind sein ehelicher bzw. eingetragener oder – unter weiteren Voraussetzungen, z.B. namentlicher Nennung – sonstiger Lebenspartner versichert, deren minderjährige Kinder sowie die volljährigen Kinder, i.d.R. soweit diese unverheiratet sind bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Mitversichert sind üblicherweise auch namentlich benannte, im Betrieb des Versicherungsnehmers tätige und dort wohnhafte Mitinhaber, Hoferben und Altenteiler sowie jeweils deren Lebenspartner und minderjährige Kinder. Die im Betrieb des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen sind in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Betrieb ebenfalls versichert.
b) Versicherungsumfang: Im Landwirtschafts-Rechtsschutz sind Rechtsschutzfälle versichert, die in Zusammenhang mit der Ausübung der land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit oder nichtselbstständiger beruflicher Tätigkeiten der versicherten Personen stehen. Mit Ausnahme der im Betrieb des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen sind die Versicherten auch im privaten Bereich geschützt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Rechtsschutz als Eigentümer, (Ver-)Mieter, (Ver-)Pächter oder Nutzungsberechtigter landwirtschaftlich genutzter Grundstücke sowie auf den Verkehrsbereich; hier sind alle land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeuge sowie die Fahrzeuge (Pkw, Krafträder und Lkw bis 4 t) der im privaten Bereich versicherten Personen mit Ausnahme der Fahrzeuge der volljährigen Kinder des Versicherungsnehmers versichert. Der Landwirtschafts-Rechtsschutz umfasst alle gängigen Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung.
Autor(en): Thomas Rainer Tögel