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Laienpflege

Erbringung von Pflegetätigkeiten durch Personen, die nicht die für einen Pflegeberuf gesetzlich vorgesehene berufliche Ausbildung haben. Häufigste Form ist die Angehörigenpflege. Eine Laienpflege geschieht i.d.R. nicht zu Erwerbszwecken. Die anfallenden Kosten werden unter bestimmten Bedingungen ganz oder anteilig von der Pflegeversicherung getragen.

Autor(en): Dr. Eckhard Bloch

 

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