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Angehörigenpflege

Laienpflege durch Angehörige. Ausprägung der ambulanten Pflege. Als pflegende Angehörige gelten Personen aus dem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis eines pflegebedürftigen Menschen, die diesen im häuslichen Bereich ganz oder teilweise im Sinne der Laienpflege versorgen und betreuen. Der Kreis der Angehörigen kann also über die Mitglieder der Familie hinausgehen und neben Verwandten, Ehepartnern und Verschwägerten auch Freunde und Bekannte, wie Nachbarn u.a. nahe stehende Personen mit einschließen. Der von den Angehörigen geleistete Anteil an der Betreuung und Pflege oder deren Qualität werden durch den Begriff Angehörigenpflege nicht näher definiert. In vielen Fällen haben die Angehörigen den Pflegebedürftigen zu sich in die Wohnung genommen; in anderen Fällen sind sie selbst in die Wohnung des Pflegebedürftigen gezogen, leben in seiner Nähe oder in der unmittelbaren Nachbarschaft. Professionelle Pflegedienste können zur Unterstützung hinzugezogen werden.

Autor(en): Dr. Eckhard Bloch

 

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