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Kreditsicherheiten

1. Begriff: Wirtschaftsgüter und/oder Gewähleistungen, die für den Fall eines Kreditausfalls ersatzweise zur Verfügung stehen, um aus deren Verwertung Zins- und Tilgungsforderungen eines Kreditgebers zu erfüllen.

2. Einsatz in der Kreditversicherung: Zur Übernahme des Versicherungsschutzes für Forderungen aus Warenlieferungen an Kunden mit Sitz in Deutschland verlangen die Kreditversicherer i.d.R. die Bestellung von handelsüblichen Kreditsicherheiten, sofern dies aufgrund der Geschäftstätigkeit des Versicherungsnehmers möglich ist. Üblicherweise handelt es sich dabei um die Vereinbarung von Eigentumsvorbehaltsrechten (Eigentumsvorbehalt). Darüber hinaus verlangen die Kreditversicherer weitere Kreditsicherheiten, wenn die Bonität des Kunden des Versicherungsnehmers nicht ausreichend für die Zeichnung des beantragten Kreditlimits ist. Häufig stellen dann die Muttergesellschaften der Kunden Bürgschaften oder Garantien zur Absicherung der Forderungen der Versicherungsnehmer gegenüber den Kunden.

Autor(en): Clemens Freiherr von Weichs

 

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