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Kinderinvaliditäts-Zusatzversicherung

1. Begriff: Zusatzschutz für Kinder in der privaten Unfallversicherung. In der Kinderinvaliditäts-Zusatzversicherung wird der Unfallschutz auf alle Arten von Invalidität erweitert, also auch auf Invalidität, die als Folge einer schweren Krankheit eintritt.

2. Merkmale: Ein Leistungsanspruch entsteht i.d.R., wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % nach den Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes vorliegt. Marktüblich ist die Zahlung einer Rente. Sinkt der Grad der Behinderung auf unter 50 %, wird die Rentenzahlung eingestellt. Sie wird erneut aufgenommen, sobald der Grad von mindestens 50 % wieder erreicht wird.

Autor(en): Jürgen Engel

 

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