Kinderinvaliditäts-Zusatzversicherung
1. Begriff: Zusatzschutz für Kinder in der privaten Unfallversicherung. In der Kinderinvaliditäts-Zusatzversicherung wird der Unfallschutz auf alle Arten von Invalidität erweitert, also auch auf Invalidität, die als Folge einer schweren Krankheit eintritt.
2. Merkmale: Ein Leistungsanspruch entsteht i.d.R., wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % nach den Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes vorliegt. Marktüblich ist die Zahlung einer Rente. Sinkt der Grad der Behinderung auf unter 50 %, wird die Rentenzahlung eingestellt. Sie wird erneut aufgenommen, sobald der Grad von mindestens 50 % wieder erreicht wird.
Autor(en): Jürgen Engel