Karenzzeit
I. Berufsunfähigkeitsversicherung: 1. Begriff: Vereinbarter Zeitraum vom Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zur Zahlung der Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.
2. Hintergründe: I.d.R. wird die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente ab Feststellung der Berufsunfähigkeit geleistet. Der Leistungsbeginn kann aber auch durch die Vereinbarung einer Karenzzeit zwischen sechs und 24 Monaten verschoben werden. Karenzzeiten werden vereinbart, um den Versicherungsschutz günstiger zu gestalten. Für den Fortbestand des Leistungsanspruchs muss die Berufsunfähigkeit während der Karenzzeit ununterbrochen bestanden haben. Teilweise müssen während einer Karenzzeit die Beiträge weiter gezahlt werden. Die am Markt angebotenen Regelungen sind nicht einheitlich.
II. Private Krankenversicherung: Siehe Krankentagegeld.
Autor(en): Rüdiger R. Burchardi, Dr. Hans-Jürgen Danzmann