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Kapitalertragsteuer

1. Begriffe: Quellensteuer zur Begleichung der Steuerlast auf Erträge aus Kapitalanlagen.

2. Merkmale: Die Kapitalertragssteuer ist eine Form der Einkommensteuer und wird als Quellensteuer direkt von den Kapitalerträgen abgezogen und durch die Banken, Versicherungsunternehmen oder Kapitalanlagegesellschaften an das Finanzamt abgeführt. Für den Steuerpflichtigen hatte sie ursprünglich die Wirkung einer Steuervorauszahlung, die zum Zeitpunkt der Steuerveranlagung mit der endgültigen Einkommensteuer verrechnet wurde.

3. Aktuelle Entwicklungen: Seit dem 1.1.2009 gilt für Privatanleger die Kapitalertragssteuerschuld mit der einbehaltenen Quellensteuer i.H.v. 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag als abgegolten.

Autor(en): Uwe Laue

 

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