Interne Revision
1. Begriff: Teilfunktion einer wirksamen und ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation im Rahmen der Säule 2 von Solvency II gem. § 30 VAG. Aufgabe ist die Prüfung der Geschäftsorganisation und insbesondere des internen Kontrollsystems (IKS) auf deren Wirksamkeit und Angemessenheit (funktionale Sicht). Zugleich wird mit der internen Revision die hierfür zuständige und verantwortliche Unternehmenseinheit bezeichnet (institutionelle Sicht).
2. Merkmale: Um eine wirksame interne Revision zu gewährleisten, muss die interne Revision objektiv und unabhängig von anderen betrieblichen Funktionen sein. Sie berichtet ihre Prüfungsergebnisse und Empfehlungen direkt an den Vorstand. Dieser entscheidet, welche Maßnahmen aufgrund der Feststellungen der Revisionsberichte zu ergreifen sind, und stellt die Umsetzung der von ihm beschlossenen Maßnahmen sicher (§ 30 II VAG).
Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin