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Internes Kontrollsystem (IKS)

1. Begriff: Teilfunktion einer wirksamen und ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation im Rahmen der Säule 2 von Solvency II gem. § 29 VAG. Das interne Kontrollsystem überprüft die Geschäftsorganisation des Versicherungsunternehmens.

2. Merkmale: Versicherungsunternehmen müssen über ein wirksames IKS verfügen, das mindestens Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren, einen internen Kontrollrahmen, eine angemessene unternehmensinterne Berichterstattung auf allen Unternehmensebenen sowie eine Compliance-Funktion umfasst. Zudem müssen Versicherungsunternehmen über angemessene Systeme und Strukturen verfügen, um Informationen bereitstellen zu können, die den Aufsichtsbehörden zu übermitteln sind. Dabei hat das Unternehmen in vom Vorstand genehmigten schriftlichen internen Leitlinien festzulegen, wie die kontinuierliche Angemessenheit der zu veröffentlichenden und der zu übermittelnden Informationen zu gewährleisten ist.

Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin

 

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