Interne Fonds
Abgegrenzte Portefeuilles an Kapitalanlagen eines Lebensversicherers, die zur Bedeckung von Verpflichtungen aus fondsgebundenen Versicherungen (fondsgebundene Lebensversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung) dienen. Bei fondsgebundenen Versicherungen werden die einem einzelnen Vertrag zugeordneten Kapitalanlagen in Anteilseinheiten geführt. In der Marktpraxis sind dies meist Anteilseinheiten eines von einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG) aufgelegten Publikumsfonds. Diese Vorgehensweise ist jedoch nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) nicht zwingend. Es ist stattdessen auch möglich, eine für das fondsgebundene Geschäft bestimmte Abteilung des Sicherungsvermögens, also ein Portefeuille von Kapitalanlagen, im Besitz des Lebensversicherungsunternehmens wie einen Publikumsfonds in Anteilseinheiten zu führen und den Versicherungsverträgen jeweils aus der Beitragszahlung eine bestimmte Anzahl solcher Einheiten zuzuordnen. Ein derart geführtes Portefeuille wird auch als „interner Fonds" bezeichnet.
Autor(en): Norbert Heinen