Initial Public Offering (IPO)
Börsenersteinführung, Börsengang.
1. Begriff: Prozess, der dazu führt, Aktien erstmals an der Börse zu handeln.
2. Ziele: Häufigstes Ziel eines IPO ist die Zuführung von finanziellen Mitteln. Ein erhöhter Kapitalbedarf kann bspw. durch geplante Investitionen, die (z.T.) mit Eigenkapital finanziert werden sollen, nötig werden. Durch den Aktienverkauf kann dieser Kapitalbedarf gedeckt werden, insbesondere, wenn die bisherigen Eigentümer nicht in der Lage sind, genügend Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Der Preis, der für die Unternehmensaktien im Zuge eines IPO zu erzielen ist, und damit die Höhe des zuführbaren Kapitalbetrags hängen vom geschätzten Unternehmenswert ab. Weitere Ziele eines IPO können eine Verbesserung der Kapitalstruktur, eine Erhöhung des Bekanntheitsgrads des Unternehmens oder der Zugang zu anderen Kapitalmarktfinanzierungen sein.
3. Weitere Merkmale: Nach einem IPO unterliegt das Unternehmen erweiterten Publizitätspflichten, um einen Mindestinformationsgrad der Aktionäre zu ermöglichen.
Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin