Indirektes Versicherungsgeschäft
nicht selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft. Versicherungsgeschäft, das als aktive Rückversicherung mit einem anderen Versicherungsunternehmen abgeschlossen wird. Indirektes Versicherungsgeschäft wird auch von Erstversicherern betrieben und ergänzt deren direktes Versicherungsgeschäft. Die Geschäftstätigkeit von Erstversicherern und Rückversicherern ist damit nicht trennschaft abgrenzbar.
Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Renata Elert, Jiying Luo