Höchstrente
1. Begriff: In der Berufsunfähigkeit die maximal zu versichernde Rente.
2. Hintergründe: Grundlage für die individuelle Berechnung der adäquaten Berufsunfähigkeitsrente ist das persönliche Bruttojahreseinkommen. Dabei handelt es sich um die Summe aller Einkünfte aus der versicherten Tätigkeit, von der max. 60 % unter Berücksichtigung aller privaten Berufsunfähigkeitsversorgungen einschl. der beantragten Rente abgesichert werden können. Die Höchstrente kann berufsgruppenabhängig sein. Begrenzungen gibt es v.a. für Schüler, Auszubildende, Studierende und Hausfrauen bzw. Hausmänner.
Autor(en): Rüdiger R. Burchardi, Dr. Hans-Jürgen Danzmann