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Gewerbesteuer

1. Begriff: Ertragsteuer, der alle inländischen Gewerbebetriebe unterliegen.

2. Ermittlung der Steuerlast: Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Die Gewerbesteuer wird berechnet, indem der Gewerbeertrag (korrigierter steuerlicher Gewinn) mit einer Steuermesszahl multipliziert wird. Das Ergebnis, der Gewerbesteuermessbetrag, wird vom Finanzamt durch den Gewerbesteuermessbescheid festgesetzt. Die Gewerbesteuerschuld ergibt sich durch Multiplikation des Steuermessbetrags mit dem Hebesatz, dessen Höhe die hebeberechtigte Gemeinde bestimmt.

Autor(en): Dr. h.c. Josef Beutelmann, Gert Fritzer, Harald Jedich

 

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