Gegenparteiausfallrisiko
Risiko, dass der Vertragspartner z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit oder aufgrund eines staatlichen Zahlungs- oder Leistungsverbots ausfällt und seine Verpflichtungen i. S. einer vereinbarten Zahlung oder Lieferung dementsprechend nicht erfüllen kann bzw. erfüllen wird. Dieses betrifft insbesondere Termingeschäfte.
Autor(en): Jürgen Meisch