Feuerhaftungsversicherung
1. Begriff: Versicherung zur Deckung des Haftungsrisikos für vom Grundstück des Versicherungsnehmers auf Dritte übergreifende Schadenereignisse i.S.d. Feuerversicherung. Versicherungsart in der Haftpflichtversicherung (mit starkem Bezug zur Feuerversicherung).
2. Merkmale: Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines von seinem Versicherungsgrundstück ausgehenden Schadenereignisses i.S.d. Feuerversicherung von einem Dritten in Anspruch genommen wird. Normalerweise sind nur Sachschäden versicherbar; eine Ausdehnung auf Vermögensschäden ist möglich. Die Feuerhaftungsversicherung ergänzt das Regelwerk der Feuerversicherer zum Regressverzicht bei übergreifenden Schadenereignissen. Aufgrund der Abgrenzungsproblematik zu Umweltschäden wird das Feuerhaftungsrisiko seit 1994 ausschließlich über die Betriebshaftpflichtversicherung und die Umwelthaftpflichtversicherung gedeckt. Das Feuerhaftungsrisiko ist dort Teil des Betriebsstättenrisikos und als solches in jeder Umwelthaftpflichtversicherung mitversichert.
3. Geschichte: Das Feuerhaftungsrisiko, materiell also ein Haftpflichtrisiko, wurde bis 1993 dem Zweig Feuerversicherung zugerechnet.
Autor(en): Stefan Andersch