Fernabsatzgeschäfte
1. Begriff: Geschäfte, z.B. Versicherungsgeschäfte, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Brief, Telefon, Internet) abgeschlossen werden.
2. Folgen: Dem Verbraucher wird im Rahmen von Fernabsatzgeschäften ein spezielles Widerrufsrecht nach § 355 BGB zugesprochen.
Autor(en): Uwe Laue