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Versicherungslexikon

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Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Fernabsatzgeschäfte

1. Begriff: Geschäfte, z.B. Versicherungsgeschäfte, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Brief, Telefon, Internet) abgeschlossen werden.

2. Folgen: Dem Verbraucher wird im Rahmen von Fernabsatzgeschäften ein spezielles Widerrufsrecht nach § 355 BGB zugesprochen.

Autor(en): Uwe Laue

 

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