Factoring
1. Begriff: Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch ein spezielles Finanzdienstleistungsunternehmen (Factor). Der Factor übernimmt dabei häufig bestimmte Servicefunktionen und/oder das Delkredererisiko (Ausfallrisiko).
2. Typische Merkmale: Ein Unternehmer verpflichtet sich gegenüber einem Factor, fortlaufend alle kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber seinen Debitoren oder einen bestimmten Teil dieser Forderungen zu verkaufen und durch Abtretung (i.d.R. durch Globalzession) auf den Factor zu übertragen. Der Factor zahlt als Gegenleistung einen Geldbetrag in Höhe des Werts der abgetretenen Forderungen abzüglich einer Provision.
3. Arten: a) echtes Factoring: Der Factor übernimmt auch die Haftung für das Risiko des Forderungsausfalls (Ausfallrisiko). Es handelt sich um einen Forderungskauf.
b) unechtes Factoring: Der Factor übernimmt die Delkrederefunktion nicht. Bei Uneinbringlichkeit der abgetretenen Forderung ist der Gegenwert zurückzuzahlen. Die Auszahlung des Gegenwerts wird daher von der Rechtsprechung und der Literatur überwiegend als Kreditgeschäft angesehen. Die Abtretung erfolgt sicherungs- und erfüllungshalber. Factoring ist demnach eine (unterschiedlich ausgeprägte) Kombination aus Finanzierungs-, Dienstleistungs- und Versicherungs-(Delkredere-)funktion.
4. Versicherbarkeit von aufgekauften Forderungen: In der Warenkreditversicherung und in der privaten Ausfuhrkreditversicherung sind lediglich kurzfristige Forderungen aus Warenlieferungen sowie aus Werk- und Dienstleistungen, die im Rahmen des echten Factorings erworben wurden, gegen Forderungsausfall versicherbar.
Autor(en): Clemens Freiherr von Weichs