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Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK)

1. Begriff: Eigenständiger Allfinanz-IHK-Abschluss, der auf eine privatkundenorientierte Finanzberatung ausgelegt ist.

2. Voraussetzungen: Zur Prüfung wird zugelassen, wer a) Bankkaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen (früher Versicherungskaufmann/-frau),Kaufmann/-frau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (früher Immobilienkaufmann/-frau) mit einer Berufserfahrung von mindestens sechs Monaten ist oder
b) eine abgeschlossene Ausbildung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Beruf plus mindestens zwölf Monate Berufspraxis besitzt oder
c) mindestens vier Jahre Berufspraxis in einem Bereich, der für diese Fortbildung sinnvoll ist, vorweisen kann.

3. Ziele: Mit der Qualifizierung zum/zur Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK) wurde eine Weiterbildungsmöglichkeit für Kaufleute insbesondere in der Finanzdienstleistungsbranche geschaffen.

Autor(en): Walter Bockshecker, Wolfgang Dobner, Dr. Bastian Güttler

 

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