Europadeckung
Regionale Begrenzung des Versicherungsschutzes in der Kfz-Versicherung. Nach § 1 I KfzPflVV bezieht sich der vorgeschriebene räumliche Deckungsumfang in der Kfz-Haftpflichtversicherung auf ganz Europa in seinen geografischen Grenzen, sowie auf die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Vom Versicherungsschutz umfasst sind außerdem die Länder, die auf der Grünen Karte gültig geschrieben sind.
Autor(en): Rolf-Peter Hoenen, Klaus-Jürgen Heitmann