Entschädigungsgrenzen
Grenzen für die Leistungspflicht eines Versicherungsunternehmens im Rahmen der gegebenen Versicherungsdeckung. Die Leistung des Versicherers ist häufig auf einen bestimmten Betrag oder auf einen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt. Bspw. werden in der verbundenen Wohngebäudeversicherung oft bei der Mitversicherung von Kosten, wie z.B. Aufräumungskosten, oder bei Einschluss von versicherten Sachen, wie z.B. Ableitungsrohren, Entschädigungsgrenzen vereinbart.
Autor(en): Dr. Monika Sebold-Bender