Einzelschadenexzedent
Form des nicht-proportionalen Rückversicherungsvertrags, mit der der Rückversicherer für ein einzelnes Originalrisiko die Haftung ab dem Eintritt einer gewissen Schadenhöhe (Fallpriorität) oder den darüber hinaus gehenden Schaden bis zur Haftungshöchstgrenze (Teilhaftung) übernimmt.
Autor(en): Dr. Michael Pickel