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Einmalhilfe

1. Begriff: Im Rahmen der BerufsunfähigkeitsversicherungÜbergangshilfe zu Beginn der Berufsunfähigkeit in Form einer Einmalzahlung.

2. Einordnung: Eine Berufsunfähigkeit ist häufig mit einer erheblichen Umorganisation des häuslichen Umfelds verbunden. Es können Kosten für die Anschaffung eines Rollstuhls, einen behindertengerechten Umbau der Wohnung etc. anfallen. Manchmal entstehen vor und während der Berufsunfähigkeit Kosten für die medizinische Betreuung, Rehabilitationsmaßnahmen, Kuren etc., die nicht oder nur z.T. von den Krankenkassen und vom Rentenversicherungsträger erstattet werden. Diese Kosten können mit einer Übergangshilfe zu Beginn der Berufsunfähigkeit gedeckt werden, die allerdings nur von wenigen Gesellschaften angeboten wird.

 

Autor(en): Rüdiger R. Burchardi, Dr. Hans-Jürgen Danzmann

 

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