Eigengefahr
1. Begriff: Gefahr, die von einem versicherten Objekt oder dem Ort, an dem es sich befindet, selbst ausgeht.
Anders: Nachbarschaftsgefahr.
2. Bedeutung: Die Eigengefahr ist für die Risikobeurteilung und die Prämienkalkulation entscheidend.
Beispiel: In der Feuerversicherung wird die Eigengefahr durch die Bauartklasse eines Gebäudes oder die Betriebsart bestimmt.
Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne