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Effektivzinssatz

1. Begriff: Durchschnittlicher jährlicher Zinssatz, der auf die durch den Kunden geleisteten Sparprämien erzielt werden müsste, um die aus einem Spargeschäft vertraglich erbrachten Leistungen zu finanzieren.

2. Anwendungszweck: Dem Konzept des Effektivzinssatzes liegt der Versuch zugrunde, den Nutzen eines Sparvertrags für den Kunden in einer einzigen, zwischen verschiedenen Anbietern vergleichbaren Kennzahl zum Ausdruck zu bringen. Prominente Anwendungsfälle sind Altersvorsorgeverträge.

3. Modell: Im Modell wird eine Investitionsrechnung für einen Sparvertrag durchgeführt, in der der Barwert der vom Kunden geleisteten Einzahlungen dem Barwert der empfangenen Auszahlungen (Leistungen) gegenübergestellt wird. Der Effektivzinssatz ist dann in dieser Rechnung derjenige Zinssatz, für den die beiden Barwerte gleich sind.

4. Herkunft: Das Modell orientiert sich an der Preisverordnung für Hypothekenkredite oder Konsumentenkredite, bei denen der Effektivzinssatz den durchschnittlichen Schuldzinssatz bezeichnet, den der Kreditnehmer unter Berücksichtigung aller Kosten und Gebühren für den Kredit zu entrichten hat.

5. Probleme: Anders als bei diesen Geschäften ist jedoch die Höhe künftiger Zahlungen bei Altersversorgungsverträgen teilweise unbestimmt. Zum einen ist bei den meisten Altersversorgungsverträgen eine dem Grunde, jedoch nicht der Höhe nach festgelegte Überschussbeteiligung vereinbart, die zu gegenüber der ursprünglich vereinbarten Versicherungsleistung höheren Leistungen führt. Wird der Effektivzinssatz nun unter Ausblendung der künftigen Überschussbeteiligung ermittelt, verliert er eine wesentliche Leistungskomponente aus dem Blick und ist damit als Leistungskennzahl ungeeignet. Wird dagegen ein Prognosewert der künftigen Überschussbeteiligung bei der Berücksichtigung des Effektivzinssatzes berücksichtigt, ist die Qualität dieser Kennzahl unmittelbar mit der Qualität der Überschussprognose verbunden, also ebenfalls für einen Vergleich nur bedingt geeignet. Häufig wird der Effektivzinssatz auch als sog. Erlebensfallrendite ermittelt. Dabei werden die eingezahlten Bruttobeiträge bis zum Vertragsablauf berücksichtigt, ebenso die zum Ablauftermin ausgezahlten Versicherungsleistungen, nicht aber vorzeitige Leistungen bei Eintritt eines Versicherungsfalls, wie Tod oder Invalidität. Im Ergebnis werden also Risikobeiträge wie Kosten behandelt, denen keinerlei Nutzen für den Versicherungsnehmer gegenübersteht. Es ist klar, dass diese Größe vielleicht als Vergleichsmaßstab für ähnliche Vertragsangebote verschiedener Versicherungsunternehmen taugt, aber keinen sinnvollen Vergleich mit anderen Finanzdienstleistern erlaubt, deren Angebote sich auf den reinen Sparvorgang beschränken. In jüngerer Vergangenheit ist das Konzept des Effektivzinssatzes als Versuch, den notwendig subjektiven Nutzen eines Vertrags aus Kundensicht in einer Kennzahl zusammenzufassen, gegenüber dem Ansatz in den Hintergrund getreten, die mit einem Vertrag verbundenen Kosten als Reduction in Yield auszudrücken.

Autor(en): Norbert Heinen

 

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