Collateralized Reinsurance
kollateralisierte Rückversicherung.
1. Begriff: Form der Rückversicherung, bei der die Haftstrecke oder zumindest der größte Teil davon durch eine entsprechende Kapitalhinterlegung besichert wird. Teilweise wird die Rückversicherungsprämie mit der Haftstrecke saldiert und nur der verbleibende Nettobetrag (Limit minus Rückversicherungsprämie) wird als Kollateral hinterlegt. Als Kollateral können neben hinterlegtem Kapital, auf das das Versicherungsunternehmen beim Ausfall des Risikoträgers vollen Zugriff hat, mit Einschränkungen auch andere Werte dienen, wie bspw. Immobilien. Die kollateralisierte Rückversicherung folgt ansonsten den Prinzipien der traditionellen Rückversicherung.
2. Risikoträger und Kapitalmarkt: Mittels kollateralisierter Rückversicherung können Kapitalmarktinvestoren, typischerweise Hedge Funds und/oder Pension Funds, als Risikoträger agieren. Hierzu werden Transfomer (bspw. „Segregated Account Facilities (SACs)“, Class III Bermuda Rückversicherer oder „Fronting Carriers“ , Class IV Bermuda Rückversicherer) verwendet, die zwischen dem Risiko abgebenden Versicherer und dem Risikoträger bzw. Investor stehen. Diese Transformer bieten durch Ihre (Rück-)Versicherungslizenz eine Plattform, um die (Rück-)Versicherungsvertragsbeziehung sowie die Kapitalhinterlegung und Verwaltung der kollateralisierten Rückversicherungsbeziehung abzuwickeln und sind damit in ihren Grundzügen mit Captive (Re)Insurance Companies vergleichbar. Je nach gewählter regulatorischer Klassifizierung und rechtlicher Ausgestaltung des Transformers kann die Kollateralisierung mit sicheren Kapitalanlagen das Rating des Risiko tragenden Investors bzw. dessen Transformers ersetzen und damit ein vergleichsweise kostengünstiges und zeitnahes Engagement des Investors in der Rückversicherung erlauben.
Autor(en): Dr. rer. pol. Ludger Arnoldussen, Dr. oec. publ. Laila Neuthor