Betriebszugehörigkeit
In der Regel die Zeitdauer vom Beginn bis zum letzten Tag der rechtlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (effektive Betriebszugehörigkeit). Betriebszugehörigkeit wird auch als Unternehmenszugehörigkeit bezeichnet. Die Bindung an den juristischen Arbeitgeber, nicht nur an den konkreten Betrieb, ist entscheidend. Die Betriebszugehörigkeit ist regelmäßig Anknüpfungspunkt für Regelungen in Versorgungszusagen, wie etwa für Wartezeiten oder für die Formel, die über die Höhe einer Arbeitgeberleistung entscheidet. Auch bei der Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft nach dem ratierlichen Berechnungsverfahren ist die Betriebszugehörigkeit relevant.
Autor(en): Sebastian B. Sattler