Betrieb
I. In der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre: Kombination von Produktionsfaktoren.
II. In der Versicherungswirtschaft: Fachabteilungen, die sich mit der Verwaltung der Versicherungsverträge befassen. Nicht unter diesen engen versicherungsspezifischen Betriebsbegriff fallen die Funktionen Kundenservice, Leistungs- und Schadenbearbeitung.
Autor(en): Dr. Torsten Oletzky