Beschaffenheitsschaden
Begriff aus der Transportversicherung. Schaden, der aus der natürlichen Eigenschaft von Gütern a) von allein ohne ein von außen her auf die Güter unvorhergesehen einwirkendes Ereignis (z.B. im Zeitablauf durch Verderb) oder
b) durch die normalen, im Verlauf des Transports einwirkenden Umstände entsteht. In der Seewarenversicherung sind Beschaffenheitsschäden grundsätzlich ausgeschlossen.
Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne