Beamtenanwärter
Art des Beamtenverhältnisses. Als Beamtenanwärter werden Beamte auf Widerruf bezeichnet, die Anwärterbezüge erhalten. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf dient der Ableistung eines Vorbereitungsdienstes als Voraussetzung für die dauerhafte Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben in der Regelform des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit. Die Anwärterzeiten sind grundsätzlich als ruhegehaltfähige Dienstzeiten i.S.d.Beamtenversorgungsgesetze erfasst.
Autor(en): Klaus Dauderstädt, Peter Heesen