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Aussteuerversicherung

Heiratsversicherung.

1. Begriff:
Spezielle Erscheinungsform der Kapitallebensversicherung zur Vorsorge für eine Hochzeit.

2. Merkmale: Bei der Aussteuerversicherung wird die versicherte Summe zum Hochzeitszeitpunkt ausgezahlt, spätestens jedoch i.d.R. zum 25. Lebensjahr. Sollte der versicherungsnehmende Versorger (i.d.R. zugleich der Beitragszahler) während der Versicherungsdauer versterben, werden die Folgeprämien bis zum Ende der Versicherungsdauer durch das Versicherungsunternehmen getragen.

3. Aktuelle Entwicklungen: Die Aussteuerversicherung hat aufgrund der Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Kapitallebensversicherungen seit dem Jahr 2005 im Neugeschäft kaum noch Relevanz. Die gesamte Kapitalleistung abzgl. der eingezahlten Prämien muss seitdem als Einkommen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Autor(en): Uwe Laue

 

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