Außenregulierer
Schadenregulierer.
1. Begriff: Im Bereich der Sachversicherung tätige Mitarbeiter, die im Gegensatz zu den Sachbearbeitern im Innendienst die Schadenregulierung vor Ort vornehmen.
2. Merkmale: Außenregulierer besitzen regelmäßig eine Regulierungsvollmacht, die es ihnen (in bestimmten, vom Versicherer definierten Grenzen) erlaubt, alleine abschließende Entscheidungen z.B. hinsichtlich der Entschädigungsleistung zu treffen und mit dem Versicherungsnehmer zu vereinbaren.
3. Anforderungen: Außenregulierer verfügen i.d.R. neben dem reinen Versicherungswissen über zusätzliche Sachkenntnisse zur Begutachtung der Schäden (Plausibilität, Schadenumfang und Kosten der Schadenbehebung). Daneben übernehmen sie insbesondere bei gewerblichen Schäden oftmals die Rolle eines Initiators und Koordinators für die Schadenbehebung, indem sie bspw. Spezialunternehmen (z.B. für chemische Analysen oder für die Rußdekontamination) empfehlen und einsetzen.
4. Abgrenzung zu anderen Begriffen: Im Unterschied zu Gutachtern, Sachverständigen oder Havariekommissaren sind Außenregulierer häufig Mitarbeiter des Versicherungsunternehmens.
Autor(en): Dr. Jochen Tenbieg