Gutachter
Sachverständiger.
1. Begriff: Natürliche Person mit einer besonderen fachlichen Expertise auf einem gewissen Gebiet, der sich i.d.R. schriftlich zu einer ihm zur Stellungnahme aufgegebenen konkreten Fachfrage äußert.
2. Merkmale: Der Gutachter unterstützt mit seinem Gutachten den Entscheidungsprozess in der Schadenregulierung, ohne an ihm selbst unmittelbar mitzuwirken. Zu den klassischen Bereichen des Sachverständigenwesens gehören u.a. die Gebiete Bewertung von Bauschäden, Grundstückswertermittlung und Bewertung von Kfz-Schäden. Bei Personenschäden oder Schäden in der Unfallversicherung werden regelmäßig medizinische Gutachter mit Feststellungen insbesondere zum Grad der Invalidität beauftragt. Die Bezeichnung Gutachter ist in Deutschland gesetzlich nicht geregelt oder als Bezeichnung geschützt. Herkömmlich sind es jedoch meistens Ingenieure, Chemiker, Ärzte oder Wirtschaftsprüfer, die als Gutachter fungieren. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sehen teilweise ein sog. Sachverständigenverfahren vor, das dazu dient, den möglichen oder tatsächlichen Streit über die Höhe der Versicherungsleistung außergerichtlich zu schlichten.
Autor(en): Dr. Jochen Tenbieg