Ausfalldeckung
Forderungsausfalldeckung. Kreditversicherung, die dem Versicherungsnehmer den Forderungsausfall (Ausfallrisiko) ersetzt, der infolge der Zahlungsunfähigkeit eines Käufers entsteht. Der Versicherungsfall tritt ein bei a) der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder dessen gerichtlicher Ablehnung mangels Masse,
b) einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren,
c) einer Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Abnehmers, die aber die Ansprüche des Gläubigers nicht in vollem Umfang befriedigt. Erstattet wird der Nettoausfall. Das ist der Betrag, der nach etwaigen Erlösen aus Vergleichs- oder Konkursquoten oder Sicherheiten – unter Abzug der Selbstbeteiligung – noch offensteht. Der Schadenersatz bewegt sich im Rahmen der festgelegten Versicherungssummen.
Autor(en): Clemens Freiherr von Weichs