Antragspflicht
Anbietungspflicht. In der Kreditversicherung oberhalb der Antragsgrenze die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, für sämtliche Forderungen gegen gegenwärtige und zukünftige Kunden in den versicherten Ländern ausreichende Versicherungssummen zu beantragen.
Autor(en): Clemens Freiherr von Weichs