Anreizsystem
1. Begriff: Gesamtheit aller vom Unternehmen bewusst geschaffenen und ausgestalteten materiellen und immateriellen Anreize. Zu den materiellen Anreizen zählen v.a. das Entgeltsystem (einschl. der freiwilligen Sozialleistungen), das praktizierte Arbeitszeitsystem sowie die Ausstattung der Arbeitsplätze. Immaterielle Anreize ergeben sich insbesondere über Fortbildungs- und Karrierechancen, das Betriebsklima, die positiv empfundene Führungskultur und die Arbeitsplatzsicherheit.
2. Funktionen: Ein Anreizsystem erfüllt i.d.R. drei wesentliche Funktionen: a) Mitarbeitergewinnung. Über Beitrittsanreize sollen genügend potenzielle Bewerber angesprochen und zum Eintritt in das Unternehmen bewegt werden.
b) Mitarbeiterbindung. Über Bleibeanreize sollen die benötigten Mitarbeiter gehalten werden.
c) Leistungsmotivation. Über Leistungsanreize sollen die Fach- und Führungskräfte für die Erfüllung ihrer Ziele begeistert werden.
3. Probleme: Die mitarbeiter-, aufgaben- und unternehmensgerechte Gestaltung von Struktur und Elementen des betrieblichen Anreizsystems gehört zu den schwierigsten Aufgaben der Personalpolitik. Neben gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen engen unterschiedliche Mitarbeiterbedürfnisse i.V.m. dem Gleichbehandlungsgrundsatz sowie begrenzte Budgets die Ausgestaltung des Anreizsystems stark ein. Neben den gestaltbaren Anreizen existieren auch unmittelbar oder mittelbar wirksame Faktoren (z.B. Wertewandel, gruppendynamische Prozesse), die sich nicht beeinflussen lassen und die auf das Arbeitsverhalten der Mitarbeiter sowie auf die Attraktivität des Unternehmens wirken.
Autor(en): Walter Bockshecker, Wolfgang Dobner, Dr. Bastian Güttler