Anpassungsklausel
1. Begriff: Klausel, die es dem Versicherer ermöglicht, die Prämie für einen bestehenden Versicherungsvertrag zu erhöhen, ohne gleichzeitig die Leistungen heraufzusetzen, oder die Leistungen zu vermindern, ohne die Prämie entsprechend zu reduzieren.
2. Weitere Rechte und Pflichten der Vertragspartner: Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer über eine entsprechende Vertragsänderung spätestens einen Monat vor Wirksamwerden zu informieren. Der Versicherungsnehmer hat seinerseits das Recht, den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung zu kündigen (vgl. § 40 VVG).
Autor(en): Uwe Laue