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Versicherungslexikon

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Abschlussvollmacht

1. Begriff: Vollmacht des Versicherungsvertreters, Anträge, die auf den Abschluss eines Versicherungsvertrags gerichtet sind, und deren Widerrufe sowie die vor Vertragsschluss abzugebenden Anzeigen und sonstigen Erklärungen vom Versicherungsnehmer entgegenzunehmen und diese im Namen des Versicherungsnehmers an das Versicherungsunternehmen weiterzuleiten.

2. Merkmale: Neben der Vollmacht zur reinen Antragsaufnahme beim Kunden kann dem Vertreter gleichzeitig die Vollmacht erteilt werden, Versicherungsverträge auszufertigen und/oder eine vorläufige Deckung zuzusagen. Die permanente Technisierung führt dazu, dass der Versicherungsvertreter v.a. in einfachen Geschäftsvorfällen bereits im Kundengespräch den Versicherungsschein oder eine Zusage über die vorläufige Deckung ausdrucken kann. Rechte und Pflichten des Versicherungsvertreters sind in §§ 69 ff. VVG geregelt.

Autor(en): Uwe Laue

 

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