11.07.2019 Recht
Wer Homeoffice ablehnt, dem darf nicht gekündigt werden
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers reicht nicht aus, um einem Arbeitnehmer einseitig einen Telearbeitsplatz im Homeoffice zuzuweisen. Verweigert dieser die Telearbeit, ist das kein ausreichender Kündigungsgrund. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
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