Suchbegriffe: "Lebensversicherung"
...Der VVaG ist ein rechtsfähiger wirtschaftlicher Spezialverein, dessen Geschäftszweck in der Versicherung seiner (Vereins‑)Mitglieder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit besteht. Als Versicherungsunternehmen unterliegt der VVaG der Versicherungsaufs...
...1. Begriff Ökonomischer Ort, auf dem Versicherungsschutz angeboten und nachgefragt wird. Die Marktparteien sind üblicherweise Versicherungsunternehmen (Erst- und Rückversicherer) als Anbieter und Haushalte oder Unternehmen a...
...Nach § 4 der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung in der Fassung vom 4.4.2008 umfasst das übrige Ergebnis das Ergebnis aus vorzeitigem Abgang, das Abschluss- und Verwaltungskostenergebnis, den Unterschied zwische...
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Konsultation zu einer speziellen Kategorie von Versicherungen zur Einkommenssicherung gestartet. Was sich hieraus ableiten lässt. Mehr
Grundsätzlich war 2019 für fast alle Lebensversicherer ein echt gutes Jahr. 52 der 75 Gesellschaften, die an einer Auswertung teilgenommen haben, erzielten im Neugeschäft nach laufendem Beitrag ein Plus. Das geht aus einer Zahlenanalyse von Versicherungsmagazin hervor. Mehr
...1. Begriff „Transparenz“ in der Assekuranz Diskussionen über eine mangelnde Transparenz bzw. Forderungen nach einer Erhöhung der Transparenz in der Lebensversicherung stehen bereits seit mehreren Jahrzehnten v.a. im Fokus...
...1. Begriff: Kontrollgröße in der Lebensversicherung zur Begrenzung von Ausschüttungen aus dem Bilanzgewinn. Nach § 139 II S. 3 darf ein Bilanzgewinn nur ausgeschüttet werden, soweit er einen etwaigen Sicherungsbedarf nach § 139 IV VAG überschreitet...
...1. Begriff: Richtlinie zur Änderung der MiFID 1 (Markets in Financial Instruments Directive, kurz: MiFID). Die MiFID 2 trat am 2.7.2014 in Kraft. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) müssen die Richtlinie bis zum 3.7.2016 umsetzen. Ab dem 3....
...1. Begriff: Personen, die aufsichtrechtliche Befugnisse im Interesse der Versicherten wahrnehmen, die entweder von der Aufsichtsbehörde wegen der Deregulierung nicht mehr wahrgenommen werden dürfen, oder die vom Gesetzgeber an außen stehende Personen Ã...