19.11.2015
Berufsunfähigkeit o.ä.: Entfernung zum Wohnort ist wichtig
Ebenso wie die Gründe gemäß Sozialgesetzbuch eine Unzumutbarkeit darstellen, ist es der privaten Versicherungswirtschaft nicht erlaubt, den Versicherungsnehmer unter folgenden Umständen an einen anderen Arbeitsplatz zu verweisen: Tägliche Pendelzeit von mehr als 2,5 Stunden oder getrennte Haushaltsführung. Mehr